Unsere Familienstiftung „Für den Süden – Stiftung der Familie Raschke“ wird nun schon vier Jahre alt. Damit sind wir als Stiftung Teil von vielen anderen im Bundesland. Im Land Brandenburg nimmt das Ministerium des Innern die Aufgaben der Stiftungsbehörde wahr. Die Stiftungsbehörde ist sowohl für die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von Stiftungen bürgerlichen Rechts als auch für die Aufsicht über diese Stiftungen zuständig. Hier gibt es auch das Stiftungsverzeichnis, welches wir untenstehend mit unserem Eintrag dokumentieren.

Link zum Stiftungsverzeichnis

„Für den Süden“ im Stiftungsverzeichnis